AGB

Die Marke Supercheck als auch die Internetadresse www.supercheck.de ist Eigentum der

EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH
Lindenhof 1-3
D-61279 Grävenwiesbach

Tel.: +49 (0)6086/ 3988-58
Fax: +49 (0)6086/ 3988-59
E-Mail: info@supercheck.de
Internet: www.supercheck.de

A CRIF company

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH:

Einleitung
Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH ist ein auf die Ermittlung von Anschriften unbekannt verzogener Personen und Firmen sowie die Erteilung von Vollstreckungsauskünften spezialisiertes Unternehmen, das zu diesem Zweck auch für andere Unternehmen tätig ist.

Dies vorausgeschickt gelten folgende Bedingungen:

§ 1
Ermittlungs- und Rechercheaufträge werden online durch den Auftraggeber an die Firma EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH erteilt. Der Auftraggeber versichert, dass er bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber als Bericht zur Verfügung gestellt.
Die einzelnen Dienstleistungen und der Ermittlungsumfang ergeben sich aus den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen zu den einzelnen Ermittlungsmodulen. Sämtliche angegebenen Preise und Ermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form und auf Wunsch schriftlich zur Verfügung gestellt. Rechnungen sind ohne jeden Abzug nach Erhalt zahlbar.

§ 2
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur strikten Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Daten sind gegen eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu sichern. Auftraggeber und Auftragnehmer garantieren die Durchführung der nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 Satz 1 zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Auftraggeber und Auftragnehmer versichern, dass ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und soweit erforderlich das Bankgeheimnis verpflichtet worden sind. Es ist jedem Mitarbeiter zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses den Auftragnehmer mit Ermittlungen zu beauftragen. Das berechtigte Interesse im Sinne dieser Regelung ist gegeben, wenn der Auftraggeber in einer Vertragsbeziehung zu dem Angefragten steht, oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den abgefragten Personen verfolgt. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur Wahrung von gegenseitigen Interessen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, jederzeit gewünschte Nachweise zu erbringen und Auskünfte zu geben. Der Auftraggeber wird vor der Anfrage deren jeweiligen Zweck angeben. Er wird keine Anfragen zu den Zwecken Werbung und Adresshandel durchführen.

§ 3
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass ein mit der Abfrage übermitteltes Geburtsdatum, nicht in jedem Falle verifiziert werden kann. Der Auftragnehmer haftet nicht für sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten. Bei Eingabe-, Übertragungs- oder Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechslungen sowie Einschränkungen oder einem Ausfall der Auskunftsbereitschaft haftet der Auftragnehmer nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 4
Der Vertrag tritt mit Erteilung von Ermittlungsaufträgen in Kraft. Auftraggeber und Auftragnehmer sind bei schuldhaftem Verstoß einer Vertragspartei gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, schuldhaften falschen oder unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, bei Bekanntwerden negativer Merkmale einer Vertragspartei oder deren gesetzlichen Vertreter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 5
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern, wenn die Änderung – wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird oder einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen in elektronischer Form ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann dieser innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung das Vertragsverhältnis schriftlich oder per E-Mail an die untenstehende E-Mail Adresse kündigen.

§ 6
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 7
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

EURO-PRO
Gesellschaft für Data Processing mbH
Lindenhof 1-3
D-61279 Grävenwiesbach

Tel.: +49 (0)6086/ 3988-0
Fax: +49 (0)6086/ 3988-11
E-Mail: info@europro.de
Internet: www.europro.de

Amtsgericht Bad Homburg v.d.H · HRB 8638
Sitz der Gesellschaft: Grävenwiesbach
Geschäftsführer: Dr. Frank Schlein, Thomas Wernet

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